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Schleswig-Holstein (Provinz) ArtikelDie Provinz Schleswig-Holstein war eine der insgesamt 11 bzw. 12 Provinzen, aus denen der Staat Preußen bis vor seiner Auflösung nachdem Zweiten Weltkrieg bestand.
Die Herzogtümer Schleswig und Holstein waren in dem Laufe ihrer Geschichte mehrmals zwischen Deutschland und Dänemark umkämpft und standen teilweise unter einer Verwaltung teilweise aber auch unter getrennten Verwaltungen. 1848 waren sie von Dänemark abgefallen und ab 1864 wurden sie kurzzeitig von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet.
1866 musste Österreich auf seine Ansprüche verzichten und die Preußen bildeten aus den beiden Herzogtümern Schleswig und Holstein unter Einbeziehung des Herzogtums Lauenburg die Provinz Schleswig-Holstein. Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz (heute in etwa vergleichbar einem Regierungspräsidenten) war zunächst Kiel, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel. Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Stadt- und Landkreise gegliedert. Es gab ca. einen Regierungsbezirk (Schleswig), der folglich territorial identisch mit der gesamten Provinz war.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste Preußen den nördlichen Teil des Landesteils Schleswig auf Grund einer Abstimmung 1920 an Dänemark abtreten.
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz 1937 wurde die ehemals Freie Reichsstadt Lübeck sowie das ehemalige Fürstentum Lübeck - ab 1919 Landesteil Lübeck (Hauptstadt Eutin) des Freistaates Oldenburg - in die Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Gleichzeitig wurden die Stadtkreise Altona und Wandsbek ausgegliedert und in die Stadt Hamburg eingegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein kleiner Teil östlich von Ratzeburg dem Land Mecklenburg zugeordnet und die Provinz Schleswig-Holstein Bestandteil der britischen Besatzungszone. Durch Verordnung der Militärregierung von 1946 entstand dann aus der Provinz Schleswig-Holstein das Land Schleswig-Holstein, das 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland wurde.
Verwaltungsgliederung der Provinz Schleswig-Holstein | |
Es gab ca. einen Regierungsbezirk (Schleswig). Die Landesteile nennen lediglich die Gebiete auf denen sich die Kreise befanden.
Landesteil Schleswig
Stadtkreise
- Stadtkreis Flensburg (ab 1889, ausgegliedert aus dem Landkreis Flensburg)
Landkreise
- Landkreis Apenrade (bis 1920)
- Landkreis Eckernförde
- Landkreis Eiderstedt (Landratsamt in Tönning)
- Landkreis Flensburg
- Landkreis Hadersleben (bis 1920)
- Landkreis Husum
- Landkreis Schleswig
- Landkreis Sonderburg (bis 1920)
- Landkreis Südtondern (Landratsamt in Niebüll) (ab 1920)
- Landkreis Tondern (bis 1920)
Landesteil Holstein
Stadtkreise
- Stadtkreis Altona (bis 1937, danach Stadtteil von Hamburg)
- Stadtkreis Kiel (ab 1883, ausgegliedert aus dem Landkreis Kiel)
- Stadtkreis Lübeck (ab 1937 zu Schleswig-Holstein)
- Stadtkreis Neumünster (ab 1901)
- Stadtkreis Wandsbek (1901-1937, danach Stadtteil von Hamburg)
Landkreise
- Landkreis Bordesholm (1907-1932; davor Kreis Kiel, danach Gebietsverteilung auf Rendsburg, Segeberg und Plön)
- Landkreis Eutin (ab 1937, gehörte vorher zu dem Großherzogtum bzw. Freistaat Oldenburg)
- Landkreis Kiel (ab 1883 Landratsamt in Bordesholm) (bis 1907, danach Kreis Bordesholm)
- Landkreis Herzogtum Lauenburg (Landratsamt in Ratzeburg) (ab 1876)
- Landkreis Norderdithmarschen (Landratsamt in Heide (Holstein))
- Landkreis Oldenburg in Holstein (Landratsamt in Cismar )
- Landkreis Pinneberg
- Landkreis Plön
- Landkreis Rendsburg
- Landkreis Segeberg
- Landkreis Steinburg (Landratsamt in Itzehoe)
- Landkreis Stormarn (Landratsamt in Hamburg-Wandsbek)
- Landkreis Süderdithmarschen (Landratsamt in Meldorf)
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